Studienbezogene Aufenthalten im Ausland während der Theorie- oder Praxisphase werden mit dem Erfassungsbogen an das zuständige Studiengangsekretariat gemeldet.
Um eine Verlängerung der Bearbeitungszeit von selbständig zu verfassenden Arbeiten zu beantragen, ist dieser Antrag auszufüllen und im Studiengang einzureichen